| EATA Baden-Württemberg
e.V.
Presseerklärung Stuttgart, 01.11.2006 Nach Morddrohungen gegen
Ekin Deligöz
Die türkische Akademiker- und Studierendenorganisation EATA (European Assembly of Turkish Academics) Baden-Württemberg unterstützt die Politikerinnen Ekin Deligöz (Bündnis 90/Die Grünen) und Lale Akgün (SPD) in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung. Wir verurteilen entschieden, dass einige islamistische Medien zu Morddrohungen gegen Ekin Deligöz aufgerufen haben. Das Tragen des Kopftuches gegen den eigenen und freien Willen der Frauen lehnt EATA genauso entschieden ab, wie den Missbrauch des Kopftuches als politisches Symbol. Insofern unterstützt EATA den Appell der türkischstämmigen Politikerinnen gegen religiös und vor allem politisch begründete Zwänge auf Frauen. Für Männer und Frauen gelten die gleichen Grundrechte und Freiheiten. „Leider müssen wir beobachten, dass konservativ ausgerichtete türkische Gruppierungen auf kommunaler Ebene immer stärkeren Einfluss gewinnen“, sagt Kerim Arpad, Vorsitzender von EATA Baden-Württemberg. „In Deutschland entstehen immer mehr Schülerwohnheime, Hausaufgabenhilfen und Privatschulen, die in der Hand von konservativ-islamischen Bruderschaften liegen. Sie verfügen ähnlich wie Sekten über ein verworrenes Netz von Firmen und anderen Vereinen, die sie unterstützen. Oftmals finden solche Gruppierungen auch die Unterstützung der Kommunen, da ihnen auf den ersten Blick kein aggressives oder gefährdendes Verhalten nachzuweisen ist“, so Arpad weiter. Ein Ergebnis dieser fundamentalistischen Bestrebungen ist die zunehmende Isolation der türkischstämmigen Gesellschaft in Deutschland sowie die Entfremdung der Einheimischen und der zugewanderten Bevölkerung. „Dies ist kontraproduktiv zu den Bemühungen unserer Vereinigung und zahlreicher anderer Organisationen für Völkerverständigung, Integration und Toleranz“, so Arpad. EATA fordert die politisch
Verantwortlichen in der Bundesrepublik Deutschland auf, stärker gegen fundamental-islamistische
Organisationen und ihre Medienorgane vorzugehen, die direkt oder indirekt
gegen die Grundrechte, wie sie im Grundgesetz festgelegt sind, agieren.
Die Aktivitäten dieser Organisationen müssen weiterhin intensiv von den
Behörden beobachtet werden. Eine Duldung rechtsfreier Räume, die Beschneidung
von Grundrechten durch Ausübung von Gewalt darf es nicht geben! Das Grundrecht
zur freien Religionsausübung oder die Pressefreiheit darf nicht durch fundamentalistische
Kräfte gegen andere Grundrechte wie die Meinungsfreiheit ausgespielt werden!
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