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Stuttgarter
Nachrichten, 23.12.2005
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| Einbürgerungstest für
Muslime wird verschärft
Loyalität zur Verfassung wird intensiver geprüft - Ausländerbehörde warnt vor höherem Prozessrisiko Der Test für Muslime, die deutsche Staatsbürger werden wollen, wird am 1. Januar 2006 verschärft. Die Loyalität zum Grundgesetz wird künftig in einem intensiven Testgespräch abgefragt und bewertet. Das Verfahren ist umstritten. Experten befürchten eine Flut von Prozessen. Von unserem Reporter
Die Hürden für die deutsche Staatsbürgerschaft werden höher. Ausländer muslimischen Glaubens, die sich einbürgern lassen wollen, müssen sich in Baden-Württemberg künftig einer intensiven Befragung unterziehen. Das Innenministerium hat dafür einen „Gesprächsleitfaden für die Einbürgerungsbehörden“ erstellt. Am 1. Januar 2006 tritt die Verwaltungsvorschrift in Kraft. Wer Deutscher werden will, muss mindestens acht Jahre hier leben, seinen Lebensunterhalt sichern können, die Sprache beherrschen und straffrei sein. Außerdem muss er die so genannte Loyalitätsprüfung bestehen. Darin wird das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung kontrolliert. Bei manchen Staaten kommt eine Anfrage beim Verfassungsschutz hinzu. „Bisher nutzen wir für die Loyalitätsprüfung einen Fragebogen zum Ankreuzen mit Ja-Nein-Antworten“, sagt Dieter Biller, Leiter des Stuttgarter Ausländeramts. „Künftig werden wir ein ein- bis zweistündiges Gespräch führen.“ Die Aussagen des Kandidaten würden dokumentiert. „Die schwierige Aufgabe für uns besteht am Ende darin, aus dem Gesagten eine verbindliche Einschätzung und Wertung zu formulieren“, erläutert Biller. Falsche Angaben des Bewerbers im Test können noch Jahre später zur Rücknahme der Einbürgerung führen. Das neue Verfahren sei mit einem „erhöhten Arbeits- und Personalaufwand“ für das Amt verbunden, gibt Biller zu bedenken. „Außerdem besteht das Risiko, dass negative Bescheide künftig verstärkt gerichtlich angefochten werden.“ Von den mehr als 2000 Einbürgerungsanträgen, die in Stuttgart pro Jahr gestellt werden, werden im Schnitt fünf bis zehn Prozent abgelehnt. Das sich abzeichnende Konfliktpotenzial will die Stadt offenbar von vornherein entschärfen. Deshalb sollen zunächst nur zehn von 30 Fragen aus dem Leitfaden verwendet werden. „Es geht um die Gleichberechtigung von Mann und Frau, Gewaltenteilung, Schulsport oder Religionsfreiheit“, deutet Biller an. Wie der Einbürgerungswillige zu den Anschlägen vom 11. September 2001 steht, werde „eine Schlüsselfrage“ sein. Der komplette Fragenkatalog des Innenministeriums liegt unserer Zeitung vor. Darin sind auch Fangfragen, etwa nach der Bigamie, enthalten. Andere Fragen sind umständlich formuliert. „Das würde auch mancher Deutsche nicht auf Anhieb begreifen“, heißt es in der Ausländerbehörde. Kritik kommt auch von Betroffenen. Der Verein European Assembly of Turkish Academics (EATA) in Baden-Württemberg, der Einbürgerungen prinzipiell gutheißt, lehnt den Fragenkatalog rundweg ab. „Die gesonderte Behandlung von Menschen muslimischen Glaubens ist stark diskriminierend und rassistisch“, klagt Kerim Arpad. Der Test sei von „Stereotypen“ geprägt und schade letztlich der Integration. Erklärtes Ziel des Innenministeriums ist es, die Loyalitätsprüfung zu vereinheitlichen. Doch jedes Ausländeramt im Land wird den Leitfaden nach eigenem Ermessen anwenden. Zudem ist der Test nicht bundesweit gleich. Diese Differenzen sowie die individualisierte Berurteilung des Kandidaten seien entscheidende Schwachstellen des neuen Verfahrens, warnen Fachleute. Die Einschaltung höchster Gerichte sei nur eine Frage der Zeit, vermuten sie. Das Stuttgarter Ausländeramt
hat eine Liste von 57 Nationen mit hohem muslimischem Bevölkerungsanteil,
für die der neue Test gelten soll. An erster Stelle steht die Türkei (704
Einbürgerungen in Stuttgart im Jahr 2004), an zweiter der Iran (83) und
an dritter Stelle Afghanistan (54). Insgesamt wurden im Vorjahr 1988 Ausländer
eingebürgert. Der Test wird also künftig bei etwa der Hälfte aller Fälle
angewandt.
Kommentar Untauglich
Ein Staat kann frei entscheiden, welchem Ausländer er seine Staatsbürgerschaft anbietet - und wem er sie verweigert. In einem Rechtsstaat muss das Verfahren offen, transparent und für alle gleich sein. Die neue Loyalitätsprüfung, mit der künftig das Bekenntnis zum Grundgesetz kontrolliert werden soll, wird diesen Kriterien aber nicht gerecht. Es gilt nur für Kandidaten aus „muslimischen“ Staaten - in denen freilich auch Christen leben oder andere Religionsangehörige. Auch die Beurteilung selbst ist ein Schwachpunkt, weil sie subjektiv und nur bedingt nachvollziehbar ist. Die nicht einheitlichen Testanforderungen im Land kommen erschwerend hinzu. Das Stuttgarter Ausländeramt sieht bereits eine Klageflut auf sich zukommen. Das sagt alles über das untaugliche Verfahren. Die Sorge, dass Ausländer
Deutsche werden wollen, die sich nicht mit unseren Grundwerten identifizieren,
ist berechtigt. Das gilt nicht erst seit dem 11. September. Diese höchste
Form der Integration muss hohe Maßstäbe anlegen, um sich nicht in der Beliebigkeit
zu verlieren. Doch nur ein überzeugendes Auswahlverfahren kann diesen Anspruch
sicherstellen. Wenn dies nicht der Fall ist, nimmt die gesamte Integration
Schaden. Deshalb gehört die neue Loyalitätsprüfung in den Papierkorb.
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