Das Land Baden-Württemberg
führt ab Sommersemester 2007 erstmals allgemeine Studiengebühren ein.
Das Wichtigste
in Kürze:
Alle Studierenden an einer staatlichen
baden-württembergischen Hochschule oder Berufsakademie zahlen ab Sommersemester
2007 pro Semester 500 Euro.
Nicht zahlen müssen: Studierende
während eines Urlaubs- oder Praxissemesters; Doktorandinnen und Doktoranden;
Studierende mit kleinen Kindern (bis acht Jahre); Studierende, die zwei
oder mehr Geschwister haben, die Gebühren für ein Hochschulstudium zahlen
oder bezahlt haben; Studierende mit Behinderungen. In bestimmten Fällen
können ausländische Studierende befreit werden.
Studierende haben gegenüber
der L-Bank einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung
der Studiengebühren. Der Zinssatz liegt nach jetziger Kalkulation bei rund
sechs Prozent (Stand: 12/2005). Der Anspruch auf ein Darlehen ist nicht
von einer Einkommens- oder Vermögensprüfung abhängig. Es muss auch keine
Sicherheitsleistung erbracht werden. Der Anspruch besteht für die Dauer
der Regelstudienzeit plus vier weiterer Hochschulsemester. Darlehensanträge
werden die Hochschulen zusammen mit den Immatrikulationsunterlagen versenden.
Weitere Informationen zum Darlehen
der L-Bank .
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