| Mitgliedschaft und Spenden
Mitglied des Vereins kann
jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und
die Ziele des Vereins unterstützt. Es werden folgende Formen der Mitgliedschaft
unterschieden:
Über die Aufnahme entscheidet
nach schriftlichem Antrag der Vorstand.
Alle Mitglieder erhalten in regelmäßigen Abständen Informationen über die Tätigkeiten des Vereins, insbesondere auch Mitteilungen über Projekte, die Vereinsentwicklung und über die Ergebnisse der Mitgliedervollversammlungen. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden sich in der Satzung § 4-8. Sie können die Arbeit von EATA Baden-Württemberg e.V. durch Spenden an den Verein unterstützen. Der Verein ist von den Finanzbehörden als "gemeinnützigen Zwecken dienend" anerkannt. Firmen- oder Privatspenden können daher steuerlich abgesetzt werden. Bitte verwenden Sie für Ihre
Spende unsere Kontoverbindung:
Bitte geben Sie als Verwendungszweck
"Spende" an. Sollten Sie eine Spendenbescheinigung von uns wünschen, vergessen
Sie bitte auch nicht, Ihre Adresse auf der Überweisung anzugeben.
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